Es ist kaum mehr überschaubar, wer über den § 42 AO 1977 in der bisherigen Fassung geschrieben hat und was alles darüber geschrieben wurde.
Der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008), der am 8.8.2007 durch die Bundesregierung in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurde, hatte eine Neufassung des § 42 AO vorgesehen. Das wurde als notwendig gesehen, weil der Referentenentwurf zu einer heftigen Kritik geführt hatte. Ohne dass hier auf Einzelheiten eingegangen werden soll, ist auch der § 42 AO i.d.F. des Entwurfs des JStG 2008 nicht kritiklos hingenommen worden.
Der Frage, ob der nunmehrige § 42 AO i.d.F. des JStG 2008 lediglich „neuer Wein in alten Schläuchen“ ist oder ob er über die Zielsetzung der bisherigen Vorschrift – missbräuchliche Anwendung von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts durch Wahl einer den wirtschaftlichen Vorgängen unangemessen rechtlichen Gestaltung zum Zwecke der Steuervermeidung – hinausschießt, soll daher im Folgenden nachgegangen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2008.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-08-08 |
Seiten 232 - 235
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