Mit seinem Urteil vom 11.3.2004 bestätigt der BFH seine ständige Rechtsprechung zur – zweigliedrigen – Inhaftungnahme des Geschäftsführers einer GmbH für deren Steuerschulden. Mit seinen Ausführungen zur gebotenen Rechtsentscheidung des Finanzamts bei der Inhaftungnahme des GmbH-Geschäftsführers stellt der BFH zugleich die schuldhafte Pflichtverletzung des Geschäftsführers als wesentliche Voraussetzung für seine steuerliche Inhaftungnahme dar. Der BFH macht damit klar, dass auch der durch die Pflichtverletzung verursachte Haftungsschaden wesentliches Element der Rechtsentscheidung ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2006.11.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-11-01 |
Seiten 342 - 346
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