Beiräte gelten als unternehmerisches Kontrollgremium – ohne hinreichende Entscheidungsbefugnis. Gerade in Krisenzeiten werden zu bestehenden Aufsichtsräten & Co. oftmals Beiratsmitglieder in beratender Funktion bei Körperschaften berufen. Sodann sind für den Beirat umfassende steuerliche Besonderheiten zu beachten. Worauf hierbei in der Außenprüfungspraxis zu achten ist, wird in Bezug auf ausgewählte Steuerarten aus praktischem Blickwinkel auszugsweise dargestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-04-04 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.