Beiräte gelten als unternehmerisches Kontrollgremium – ohne hinreichende Entscheidungsbefugnis. Gerade in Krisenzeiten werden zu bestehenden Aufsichtsräten & Co. oftmals Beiratsmitglieder in beratender Funktion bei Körperschaften berufen. Sodann sind für den Beirat umfassende steuerliche Besonderheiten zu beachten. Worauf hierbei in der Außenprüfungspraxis zu achten ist, wird in Bezug auf ausgewählte Steuerarten aus praktischem Blickwinkel auszugsweise dargestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-04-04 |
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