Im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht liegen ausländische Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 34d Nr. 2 EStG u. a. vor, wenn sie durch eine in einem ausländischen Staat belegene Betriebsstätte i. S. von § 12 AO oder durch einen in einem ausländischen Staat tätigen ständigen Vertreter i. S. von § 13 AO erzielt werden.
Dieser Aufsatz behandelt die durch den EuGH geprägte Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Abzug sog. finaler Verluste einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte eines inländischen Unternehmens.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2021.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-09 |
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