Bei allen Umwandlungen des UmwStG mit Ausnahme von § 24 UmwStG sind zwingend Kapitalgesellschaften beteiligt. Neben den diversen Regelungen zu Wertansatzwahlrechten, zur Nutzung von Verlustvorträgen usw. stellt sich in der Regel auch die Frage nach der Entwicklung des steuerlichen Einlagekontos. In diesem Beitrag werden die Grundsätze dargestellt, um einen leichten Einstieg in die im Detail teilweise komplexen Wirkungen zu ermöglichen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2018.05.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-08 |
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