Mit einem in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beitrag wurde zuletzt ein Thema wieder verstärkt in den Mittelpunkt der steuerlichen Diskussion gebracht, dem sich in der Vergangenheit nur wenige Spezialisten angenommen hatten. Anlass für diesen Beitrag war, dass sich die Beratungsbranche in den letzten Jahren diesem Thema intensiv gewidmet hatte. Das sog. „Organschaftsmodell“ (auch als „Mittelstandsmodell“ bekannt) wurde vielfach auf Veranstaltungen und in Publikationen intensiv „beworben“ und vorgestellt. Unmittelbare Folge dieser Aktivitäten ist, dass sich auch die Betriebsprüfungspraxis mit der Gestaltung und ihrer tatsächlichen Umsetzung auseinanderzusetzen hat. Auch Anträge auf verbindliche Auskunft i. S. des § 89 Abs. 2 AO sind innerorganisatorisch mit der örtlich zuständigen Betriebsprüfungsstelle abzustimmen. Diskussionen sind damit auch aufgrund der Komplexität der einzelnen Schritte oft vorgeprägt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2019.10.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-10-18 |
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