Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist ein Bundesstaat mit stark föderalistischem Charakter und einer Bundesverfassung, unterteilt in insgesamt 26 Kantone (20 Vollkantone und 6 autonome Halbkantone) – mit in 2019 insgesamt 8,6 Millionen Einwohnern, davon laut den Aufzeichnungen des Schweizer Bundesamtes für Statistik zu 25,6 % Ausländer, mit einer Gesamtgrundfläche von 41.285 km2, den Landessprachen Deutsch zu 63,7 %, Französisch zu 22,9 %, Italienisch zu 8,4 % und Rätoromanisch zu 0,6 %, der Landeshauptstadt Bern sowie dem Schweizer Franken als Landeswährung –, die weitgehend Selbstverwaltungsrechte besitzen und aus diesem Grund untereinander durchaus recht unterschiedlich besteuern. Diese 26 Kantone verfügen insgesamt über 2.220 Gemeinden, die zum Teil sogar autonom selber besteuern dürfen, denn das Schweizer Steuersystem zeichnet sich durch hohe Steuerautonomien der Kantone und deren Gemeinden aus. Die Schweizerische Bundesverwaltung ist laut der Schweizer Bundesverfassung (BV – v. 18.5.2014, mehrfach aktualisiert, mit Rechtsstand v. 13.6.2020) nur recht eingeschränkt befugt, selbst Steuern zu erheben, so nur bestimmte oder einen vorbestimmten Anteil an direkten (früher auch Wehrsteuern genannt) sowie die indirekten Bundessteuern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2020.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-05 |
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