Die Gewährung der Begünstigung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG, landläufig als erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages bekannt, erfordert seit jeher die weitestgehende Ausschließlichkeit des Verwaltens und Nutzens von eigenem Grundbesitz. Damit war sie lange Zeit anfällig für unliebsame Überraschungen im Rahmen von Betriebsprüfungen, gerade im Rahmen von Bagatellverstößen bei größeren Immobilienportfolios. Hoffnung ergibt sich insoweit aus dem Fondsstandortgesetz (FoStoG), dem der Bundesrat nunmehr am 28. Mai 2021 zugestimmt hat und welches am 10.6.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Der Aufsatz stellt die problematische Ausgangslage sowie den Stand der Rechtsprechung dar und geht auf die Neuregelungen des FoStoG ein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2021.11.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-04 |
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