Die infolge der Bekämpfung der Corona-Pandemie verursachten Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens haben erhebliche wirtschaftliche und finanzielle Auswirkungen nach sich gezogen. Große Teile der Wirtschaft mussten ganz oder teilweise heruntergefahren werden. Stellt ein Unternehmer seine gewerbliche Tätigkeit ein, liegt darin nicht notwendigerweise eine Betriebsaufgabe. Die Einstellung kann auch nur als Betriebsunterbrechung zu beurteilen sein, die den Fortbestand des Betriebs unberührt lässt. Es drohen jedoch weitere deutliche Einschnitte für Handwerk, Industrie und Handel. Die Auswirkungen der Corona-Krise sind derart weitreichend, dass diese Folgen im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden. Es empfiehlt sich daher die coronaverursachten Auswirkungen und Veränderungen zu dokumentieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2021.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-09-07 |
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