Kryptowährungen, allen voran Bitcoin, sind auf dem Vormarsch. Während in der Anfangszeit die Nutzung dieser online Währungen auf einige IT-Enthusiasten beschränkt war, werden heute sogar Autos und Häuser mit Bitcoin bezahlt. Je mehr Unternehmen Bitcoin als Zahlungsmittel akzeptieren, desto dringender stellt sich die Frage nach den steuerlichen Aspekten von Kryptowährungen. Die britische Steuerbehörde HMRC) hat den Anfang gemacht und eine erste Stellungnahme zu der Besteuerung von Bitcoin Sachverhalten abgegeben. Insbesondere die Ausführungen zu umsatzsteuerlichen Sachverhalten dürften, aufgrund der einheitlichen EU Regelungen, auch für deutsche Unternehmen relevant sein. Vielfach herrscht die Vorstellung, Bitcoin seien einfach eine weitere Fremdwährung. Dabei wird übersehen, dass Kryptowährungen aufgrund ihrer Eigenschaften einige neue Möglichkeiten für Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung bieten. Im Folgenden werden einige dieser Aspekte näher erläutert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2014.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-09-29 |
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