Bei Mietereinbauten und Mieterumbauten handelt es sich um Baumaßnahmen, die der Mieter eines Gebäudes oder Gebäudeteils auf eigene Rechnung an dem gemieteten Gebäude tätigt. Dabei ist Voraussetzung, dass die Aufwendungen nicht als sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen zu behandeln sind. Mietereinbauten bzw Mieterumbauten können Scheinbestandteile, Betriebsvorrichtungen oder sonstige Mietereinbauten sein. Die bilanzsteuerrechtliche und ertragsteuerliche Behandlung von Mietereinbauten und Mieterumbauten sind regelmäßig sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht Gegenstand der Diskussion in der Beratungspraxis und bei Betriebsprüfungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2015.02.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-02-04 |
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