Immer mehr Menschen in Deutschland halten sich im Garten oder auf der Terrasse, aber auch auf den Flachdächern innerstädtischer Gebäude Bienenvölker, um damit u. a. Honig zu gewinnen – sowohl für den Eigenbedarf als auch für den Verkauf. Spätestens dann, wenn ein Imker den selbst hergestellten Honig auf einem Wochenmarkt anbietet, sind die steuerlichen Vorschriften zu beachten. Der Beitrag behandelt die sich aus dem Betrieb einer Imkerei ergebenden Fragen der Besteuerung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2025.06.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-06-05 |
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