Die Veräußerung oder Aufgabe eines Gewerbebetriebs ist Teil der gewerblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, stellt gewissermaßen den letzten Akt der betrieblichen Tätigkeit dar. Veräußerungs- und Aufgabegewinne gehören deshalb zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 16 Abs. 1 und 3 EStG), sind also einkommensteuerpflichtig. Verluste, die bei einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe entstehen, sind ausgleichs- und abzugsfähig. Gewinne werden einkommensteuerrechtlich begünstigt, von der Gewerbesteuer werden sie nicht erfasst. Veräußerungs- und Aufgabegewinne müssen vom laufenden Gewinn abgegrenzt werden, da dieser nicht begünstigt ist. Die Berechnung von Betriebsveräußerungs- und -aufgabegewinnen kann in unterschiedlicher Weise erfolgen, z.B. mithilfe eine Veräußerungs- oder Aufgabebilanz. In einer aktuellen Entscheidung hat sich der BFH zu interessanten Aspekten der Ermittlung eines Aufgabegewinns geäußert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2006.06.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-06-01 |
Seiten 179 - 187
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