Die in dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat im Jahr 2005 insgesamt über 350.000 Personen (+35 Prozent gegenüber dem Jahr 2004) befragt. Diese Prüfungen wurden zum Teil als gezielte Schwerpunktprüfungen in der Fleisch verarbeitenden Industrie, im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Baugewerbe und im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe durchgeführt. Bei den Schwerpunktprüfungen wurden in jedem siebten Fall Anhaltspunkte auf Schwarzarbeit festgestellt. Bei den straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen und im Bereich der Ahndung hat die FKS 562,8 Mio. Euro Schadenssumme aufgedeckt (+18 Prozent), 81.300 Strafverfahren (+43 Prozent) sowie 53.852 Bußgeldverfahren (+8 Prozent) abgeschlossen. Im Anschluss an die strafrechtlichen Ermittlungen verhängten die Gerichte insgesamt 995 Jahre Freiheitsstrafen (+ 111 Prozent) und Geldstrafen in Höhe von 21,2 Mio. Euro (+138 Prozent). Zudem setzten die Hauptzollämter selbst im Arbeitsgebiet Ahndung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Bußgelder in Höhe von 67,1 Mio. Euro (+104 Prozent) fest. Das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) Tübingen und Prof. Dr. Dr. h.c. Schneider, Universität Linz, gehen von einem geschätzten Volumen der Schattenwirtschaft von rund 345 Mrd. Euro für 2006 aus (2005: 346 Mrd. Euro, 2004: 356 Mrd. Euro). Die Zahlen belegen hinsichtlich des Volumens ein Sinken, die Praxis zeigt z.B. vermehrte Hinweise auf eine missbräuchliche Inanspruchnahme der Diensteistungs- und Niederlassungsfreiheit und der Umgehung einschlägiger Regelungen der Sozialversicherung und der Steuern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2006.06.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-06-01 |
Seiten 173 - 178
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