1. Die Gewährung von Krankenversicherungsschutz ist in Höhe der geleisteten Beiträge Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags von seinem Arbeitgeber ausschließlich Versicherungsschutz und nicht auch eine Geldzahlung verlangen kann (Bestätigung des BFH-Urteils vom 14. 4. 2011 VI R 24/10, BFHE 233, 246, BStBl II 2011, 767).
2. Die Verschaffung von Krankenversicherungsschutz unterliegt als Sachbezug der Freigrenze i. S. d. § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.
(redaktionelle Leitsätze)
BFH-Urteil vom 7. Juni 2018 – VI R 13/16
Vorinstanz: Sächsisches FG vom 16. März 2016 – 2 K 192/16 (EFG 2016, 1087)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2018.12.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-12-05 |
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