Das Recht der Außenprüfung ist geprägt durch das formelle Recht der §§ 193 ff. AO. Immer häufiger sind daneben Entscheidungen anzutreffen, die sich mit der Technik der Außenprüfung und die daraus oftmals abgeleitete Schätzungsbefugnis des Prüfers beschäftigen. Die Aufgabe der Finanzgerichte ist die Fälle aus der Praxis auf zu bereiten und zu entscheiden. Gerade im Bereich der Ausurteilung von Schätzungsfällen lassen sich regionale Unterschiede feststellen. Insoweit kommt den Entscheidungen der Finanzgerichte eine erhebliche Bedeutung zu. Die Darstellung liefert einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte zur Außenprüfung des Jahres 2008.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2009.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-05-08 |
Seiten 137 - 142
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