Mit dem Leitsatz seines Beschlusses vom 16.2.2006, sorgte der X. Senat des Bundesfinanzhofs für Unruhe: „Bei zulässiger Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sind Steuerpflichtige nicht zum Führen eines Kassenbuchs verpflichtet. Eine Regelung, dass vereinnahmte Barentgelte gesondert in einem Kassenbuch aufzuzeichnen sind, enthält auch nicht § 22 UStG sowie die UStDV.“ Beschäftigt man sich mit dem zu entscheidenden Sachverhalt, gelangt man zu dem Schluss, dass auch diese Entscheidung voll auf Linie der bisherigen höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung zu diesem Thema liegt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2009.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-08-10 |
Seiten 239 - 241
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