Mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen ist die Meldepflicht für sog. Intermediäre, aber auch für Unternehmen und andere Steuerpflichtige geschaffen. Es geht dabei um die Meldepflicht von gewissen grenzüberschreitenden Steuergestaltungen und den nachfolgenden zwischenstaatlichen Informationsaustausch unter den EU–Mitgliedstaaten. Die Anwendung der Mitteilungspflichten erfolgt grundsätzlich ab dem 1.7.2020, allerdings sind auch solche Fälle mitzuteilen, bei denen der erste Schritt der Umsetzung nach dem 24.6.2018 erfolgt ist. Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/822 zur Anzeige von Steuergestaltungen in nationales Recht hat sich der Gesetzgeber weitestgehend am Text der Richtlinie orientiert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2021.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-05-05 |
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