Ein aktueller Beschluss des BGH vom 10.04.2024 verdeutlicht die hohen Anforderungen an die Anordnung eines strafrechtlichen Berufsverbots nach § 70 StGB. Im zugrunde liegenden Fall wurde der Angeklagte wegen banden- und gewerbsmäßigen Subventionsbetrugs vom Landgericht Hamburg mit einem dreijährigen Berufsverbot belegt. Der BGH hob diese Entscheidung auf und betonte die Erforderlichkeit eines präzisen Nachweises des berufstypischen Zusammenhangs der Tat sowie einer fundierten Gefahrenprognose. Der Beitrag analysiert die Voraussetzungen für ein Berufsverbot und grenzt strafrechtliche und berufsrechtliche Sanktionen voneinander ab, mit besonderem Fokus auf den Widerruf der Zulassung von Rechtsanwälten und Steuerberatern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2025.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-02-24 |
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