Im Rahmen der Außenprüfungen wird der Bereich der Gewerbesteuer vielfach vernachlässigt. Der Schwerpunkt der Prüfungen liegt meist auf den Hauptsteuerarten Einkommen- und Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer wird als „Folgewirkung“ betrachtet. Diese Vorgehensweise wird der Bedeutung der Gewerbesteuer nicht gerecht, wie eine Vielzahl von BFH-Urteilen jährlich zeigt. Insbesondere die Bereiche der Hinzurechnungen nach § 8 GewStG und Kürzungen nach § 9 GewStG haben eine wesentliche Bedeutung für die Belastung mit Gewerbesteuer, auch wenn dies teilweise branchenbedingt ist. Der folgende Beitrag stellt anhand ausgewählter Thematiken, wie z. B. die Behandlung von Sponsoringverträgen, Probleme um die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG, Behandlung von Mietaufwendungen bei Eventveranstaltern, Behandlung von Leasing- und Wartungsverträgen oder Lizenzgebühren, dar, wie wichtig das Thema Gewerbesteuerbelastung für die Gewerbebetriebe ist.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.02.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-02-05 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
