Im Rahmen der Außenprüfungen wird der Bereich der Gewerbesteuer vielfach vernachlässigt. Der Schwerpunkt der Prüfungen liegt meist auf den Hauptsteuerarten Einkommen- und Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer wird als „Folgewirkung“ betrachtet. Diese Vorgehensweise wird der Bedeutung der Gewerbesteuer nicht gerecht, wie eine Vielzahl von BFH-Urteilen jährlich zeigt. Insbesondere die Bereiche der Hinzurechnungen nach § 8 GewStG und Kürzungen nach § 9 GewStG haben eine wesentliche Bedeutung für die Belastung mit Gewerbesteuer, auch wenn dies teilweise branchenbedingt ist. Der folgende Beitrag stellt anhand ausgewählter Thematiken, wie z. B. die Behandlung von Sponsoringverträgen, Probleme um die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG, Behandlung von Mietaufwendungen bei Eventveranstaltern, Behandlung von Leasing- und Wartungsverträgen oder Lizenzgebühren, dar, wie wichtig das Thema Gewerbesteuerbelastung für die Gewerbebetriebe ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-02-05 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: