Adressierung von Steuerbescheiden – BFH-Urteil vom 17. November 2005 III R 8/03
Adressierungsfehler bei Steuerbescheiden unterlaufen der Finanzverwaltung im Drang der Geschäfte oder aufgrund fehlerhafter Überlegungen immer wieder. Die Unwirksamkeit des so bekanntgegebenen Bescheides kann dabei oft nicht vermieden werden. Denn nicht immer kann wie vorliegend die Präzisierung der mangelhaften Bezeichnung der Bescheidsadressaten durch außerhalb liegende Umstände herbeigeführt werden, abgesehen davon, dass diesem Unterfangen ernsthafte Zweifel begegnen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2006.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-10-01 |
Seiten 326 - 328
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