Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals einer Organgesellschaft, Beendigung der Organschaft in Zeiten des Halbeinkünfteverfahrens
Der Gliederung des für Ausschüttungen verwendbaren Eigenkapitals kommt im Hinblick auf den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren auf das Halbeinkünfteverfahren besondere Bedeutung zu, werden doch die Endbestände im Zeitpunkt des Übergangs eingefroren und lösen im Halbeinkünfteverfahren bestimmte Rechtsfolgen aus (z. B. Nachversteuerung bei Verwendung von EK.
Wenn in Zeiten des Anrechnungsverfahrens die steuerlichen Feststellungen (EK-Feststellungen) der verwendbaren Eigenkapitalanteile stets den Körperschaftsteuerfestsetzungen und damit den Steuerbilanzen entsprochen hatte, ergeben sich keine Probleme. Es können sich aber dann Fragen auftun, wenn die EK-Feststellung einmal nicht der Steuerbilanz entsprochen hat und dies nicht mehr geändert werden kann, weil keine Möglichkeit mehr besteht, einen (geänderten) Feststellungsbescheid zu erlassen. Ein solches Beispiel wird im Folgenden vorgestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2005.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-06-01 |
Seiten 171 - 173
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