So gut wie alle Arbeitnehmer erwarten, dass ihr Arbeitgeber ohne Rücksicht auf die Zahl der Beschäftigten eine oder mehrere Betriebsveranstaltungen im Jahr durchführt, vor allem Weihnachtsfeiern und Betriebsausflüge. Kein Arbeitgeber, gleichgültig, ob der Betrieb groß ist oder nur wenige Arbeitnehmer beschäftigt, entzieht sich dieser faktischen Verpflichtung. Die ewig neue Streitfrage, die immer wieder Außenprüfung und Verwaltung sowie die Steuergerichte beschäftigt, ist die, ob der Arbeitgeber den Teilnehmern an den Betriebsveranstaltungen Arbeitslohn zuwendet oder nicht. Die Rspr. des BFH und der FG hat hierzu in zahlreichen Entscheidungen Beurteilungskriterien entwickelt, die aber immer wieder von den Betroffenen nicht zuletzt aufgrund neuer Entwicklungen und Formen der Betriebsveranstaltungen in Frage gestellt werden und deswegen neu überdacht werden müssen. Auch die Finanzverwaltung vertritt in den EStR, LStR und einzelnen Runderlassen eigene Auffassungen, die den Betroffenen hie und da missfallen und die auch nicht immer Gnade in den Augen des BFH und der FG finden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2007.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-02-09 |
Seiten 56 - 58
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