Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) haben auch nach der Unternehmenssteuerreform nichts von ihrer Brisanz verloren, da sie entgegen der weit verbreiteten Meinung noch immer zu erheblichen Steuernachzahlungen führen können.
Somit dürfte auch in Zukunft kaum eine Betriebsprüfung vergehen, bei der nicht schuldrechtliche Vereinbarungen, wie Anstellungsverträge, Miet- und Pachtverträge, Darlehensverträge und Kaufverträge zwischen Gesellschafter und Gesellschaft auf dem Prüfstand stehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2004.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-03-01 |
Seiten 69 - 79
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