Der I. Senat des BFH legt dem EuGH zur Vorabentscheidung folgende Rechtsfrage vor: Liegt ein Verstoß gegen Art. 43 EG vor, wenn einem gebietsansässigen Steuerpflichtigen die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer mit seinem in Österreich wohnenden Ehegatten, von dem er nicht getrennt lebt, mit der Begründung versagt wird, dieser habe sowohl mehr als 10 v.H. der gemeinsamen Einkünfte als auch mehr als 24 000 DM erzielt, wenn diese Einkünfte nach österreichischem Recht steuerfrei sind?
EG Art. 39, Art. 43, Art. 234 Abs. 3 und Abs. 1 Buchst. a;
EStG 1997 § 1 Abs. 3, § 1a Abs. 1 Nr. 2, § 3 Nr. 1 Buchst. d und Nr. 67, § 22 Nr. 1, § 26 Abs. 1, § 26b, § 49
BFH, Beschluss vom 28. Juni 2005 – I R 114/05
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2005.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-10-01 |
Seiten 303 - 305
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.