Der I. Senat des BFH legt dem EuGH zur Vorabentscheidung folgende Rechtsfrage vor: Liegt ein Verstoß gegen Art. 43 EG vor, wenn einem gebietsansässigen Steuerpflichtigen die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer mit seinem in Österreich wohnenden Ehegatten, von dem er nicht getrennt lebt, mit der Begründung versagt wird, dieser habe sowohl mehr als 10 v.H. der gemeinsamen Einkünfte als auch mehr als 24 000 DM erzielt, wenn diese Einkünfte nach österreichischem Recht steuerfrei sind?
EG Art. 39, Art. 43, Art. 234 Abs. 3 und Abs. 1 Buchst. a;
EStG 1997 § 1 Abs. 3, § 1a Abs. 1 Nr. 2, § 3 Nr. 1 Buchst. d und Nr. 67, § 22 Nr. 1, § 26 Abs. 1, § 26b, § 49
BFH, Beschluss vom 28. Juni 2005 – I R 114/05
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2005.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-10-01 |
Seiten 303 - 305
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