Der Beitrag schließt an Teil 1 an und beleuchtet den Ablauf des Risikobewerungsverfahrens nach § 89b AO. Erläutert wird zudem, unter welchen Voraussetzungen kein internationales Risikobewertungsverfahren durchzuführen ist sowie die Regelung der Zusammenarbeit der beteiligten Behörden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2025.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-02-03 |
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