| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2025.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-11-05 |
Die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens hat die Mitwirkungspflichten von Unternehmen zu erheblichen Vollzugslasten entwickelt. Von elektronischen Datenübermittlungen bis zur GoBD-konformen Dokumentation entsteht eine potenziell verfassungsrechtlich problematische Gesamt-last.
Im Anschluss an die Ausführungen zum gewerbesteuerrechtlichen Bankenprivileg für Konzernfinanzierungsgesellschaften in StBp 2019, 272 und StBp 2024, 205 erörtert der Beitrag die Auswirkungen der BFH-Entscheidung vom 21.05.2025 – III R 6/24.
Die Schätzung anhand der amtlichen Richtsatzsammlung des BMF steht seit geraumer Zeit in Diskussion. Der Beitrag analysiert die Entscheidung des BFH vom 18.06.2025 – X R 19/21, in der er insoweit Stellung genommen und Zweifel geäußert hat, ob die Richtsatzsammlung in ihrer bisherigen Form eine geeignete Grundlage für einen äußeren Betriebsvergleich bildet.
Der Beitrag erörtert für den steuerlichen Berater Handlungsoptionen im Umgang mit sog. Ausbeutekalkulationen und dem im Raum stehenden Vorwurf einer Steuerstraftat.
BFH, Urt. v. 22.01.2025 – XI R 19/23
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg, Urt. v. 09.11.2022 – 12 K 3098/19
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