• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
    • Leseproben
    • Autorenhinweise
    • Mediadaten
  • Inhalt
  • Archiv
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Jahresinhaltsverzeichnisse
    • Infodienst
  • Bestellen

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "2004"
    (Auswahl entfernen)
Alle Filter entfernen

Suchergebnisse

69 Treffer, Seite 7 von 7, sortieren nach: Relevanz Datum
  • eJournal-Artikel aus "Die steuerliche Betriebsprüfung" Ausgabe 2/2004

    Die „Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung“ – Eine Würdigung – Teil II –

    Univ.-Professor Dr. Bert Kaminski, Univ.-Professor Steuerberater Dr. Günther Strunk
    …. Bei dieser Aufzählung ist grundsätzlich zu kritisieren, dass hier eine Abstimmung mit anderen, bereits bestehenden Aufzeichnungs- und… …, etwas Anderes gilt möglicherweise bei Dauersachverhalten. Außerdem enthält die RVO hier einen Widerspruch. Ausweislich der beispielhaften Aufzählung der… …. Außerdem wäre es auch hier möglich gewesen, den Aufwand für den Steuerpflichtigen zu verringern, ohne dass dies zu einem Informationsverlust für die… …erfolgt, dass kein Nahestehen vorliegt. Letztlich versucht hier der Verordnungsgeber die Mängel des § 1 Abs. 2 AStG zu korrigieren. Hierfür ist jedoch die… …wissen, dass hier über etliche Ebenen eine gesellschaftsrechtliche Verbindung besteht. Außerdem wird eine Beschreibung der Tätigkeitsbereiche des… …Funktionsanalyse ergeben sich Überschneidungen mit der Darstellung der Organisation des Unternehmens. Außerdem wird dem Steuerpflichtigen hier zusätzlich die… …, was „wesentliche“ eingesetzte Wirtschaftsgüter sind. Bemerkenswerterweise werden hier Teile der immateriellen Wirtschaftsgüter, die bereits in § 4 Nr. 2… …führen. Wenn etwa eine Gesellschaft als Lohnfertiger tätig ist, wird diese Gesellschaft regelmäßig nach der Kostenaufschlagsmethode vergütet. Warum hier… …strengeren Dokumentationsanforderungen unterliegen würden. Al lerdings muss sich der Verordnungsgeber auch hier die Frage gefallen lassen, warum er seine… …Flexibilität geschaffen wird, entsteht hier der Eindruck, dass im Ergebnis keine konkrete Regelung getroffen werden soll. Insbesondere wird das Bestreben…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eJournal-Artikel aus "Die steuerliche Betriebsprüfung" Ausgabe 2/2004

    Die Geschäftschance – Eine neue Tendenz der verdeckten Gewinnausschüttung?

    Dr. Helmut Schuhmann
    …allein nicht entscheidend. Dieser könnte nämlich nachträglich eingeschränkt oder erweitert werden. Für den BGH genügt hier konkludentes Verhalten. Wird der… …Verstoßes gegen ein (hier unterstelltes) Wettbewerbsverbot voraussetze, dass der Gesellschafter- Geschäftsführer entweder seine Treuepflichten als… …sich persönlich zu bereichern. Die Geschäftschance ist zwar kein Ableger des Wettbewerbsverbots, doch muss auch hier der geschäftsführende Gesellschafter… …Kriterium der Geschäftschance, weil auch hier der Geschäftsführer die Verpflichtung hat, auf der Grundlage eines begrenzten Sachverhalts den Vorteil der… …Gesellschafter-Geschäftsführer keine Geschäftschance der GmbH auf Forderungsverzicht gesehen. Die neueste Entscheidung zur Geschäftschance datiert vom 7.8.200236 ). Hier sieht der… …würde, die Geschäftschancenlehre steuerlich zu konkretisieren und dass hier die Rechtsprechung erst am Anfang einer Entwicklung stehe37 ), hat sich dies… …Geschäftschancenlehre steuerlich zu konkretisieren. Hier stehe die Rechtsprechung erst am Anfang einer Entwicklung. Weisser (GmbHR 1997, 429, 434) hat zusammengefasst…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eJournal-Artikel aus "Die steuerliche Betriebsprüfung" Ausgabe 2/2004

    Die Bestimmung des Leistungsempfängers bei der Vorsteuer – Identität der Angaben in dem Vertrag und in der Rechnung –

    Hermann Pump
    …sich die Frage, ob die Rechnung selbst den richtigen Leistungsempfänger bezeichnet. Der Leistungsempfänger muss in der Rechnung bezeichnet sein. Hier… …Gesellschaft sehen. Hier tappen sie in die Vorsteuerfalle. Will die GmbH die Vorsteuer geltend machen, so reicht dafür die auf den Gesellschafter-Geschäftsführer… …Gesellschaft oder den Gesellschafter als Leistungsempfänger erbracht ist32 ). Es sollte hier darauf geachtet werden, dass die Bestellung im Namen z. B. der GbR… …Leistungsempfänger ausweisende Rechnungszweitschrift zu ersetzen 34 ). Dies wird den Vorsteuerabzug kaum ermöglichen 35 ). Hier wird das FA typischerweise erst recht… …, was durch Kontrollmitteilungen zu erreichen ist. Zudem stellt sich hier schnell die Frage der Strafbarkeit von Händler und demjenigen, der die…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eJournal-Artikel aus "Die steuerliche Betriebsprüfung" Ausgabe 2/2004

    II. Zum Zusammenhang zwischen Anteilsveräußerung und Aufgabe der Geschäftsführertätigkeit

    Dr. Dietmar Gosch
    …Fall XI R 32/02 allerdings lediglich unter dem Vorbehalt weiterer Sachverhaltsaufklärung durch das Finanzgericht. a) Der BFH knüpft hier wie dort an… …Fällen war jener Sachverhalt zu beurteilen, über den in der Sache XI R 32/02 zu befinden war: Auch hier war die maßgebliche schadenstiftende Ursachenkette…
  • eJournal-Artikel aus "Die steuerliche Betriebsprüfung" Ausgabe 1/2004

    Die „Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung“ – Eine Würdigung – Teil I –

    Univ.-Professor Dr. Bert Kaminski, Univ.-Professor Steuerberater Dr. Günther Strunk
    …einer zeitnahen Dokumentation, während in den anderen Fällen keine gesetzliche Regelung über den Zeitpunkt der Dokumentation besteht. Vielmehr wird hier… …. Hier wäre ein Rückgriff auf die Rechtsprechung (Grundsätze zur verdeckten Einlage) 17 ) möglich. Insoweit zeigt sich, dass von der Rechtsverordnung die… …und Personengesellschaften. Hier fehlt es an einer Rechtsgrundlage für den Fremdvergleichsgrundsatz. Die Rechtsprechung des BFH zum sog. Schweizer… …Hühnerfarm-Fall18 ) und dem Martinique-Beschluss19 ) zeigt deutlich, dass hier ein gravierendes Problem besteht. Damit kann diese allgemeine Begründung die Bedenken… …Beispiele seien hier genannt: – Was ist unter „ernsthaftem Bemühen“ in § 1 Abs. 1 GAufzV und unter „zumutbarem Aufwand“ in § 2 Abs. 3 GAufzV zu verstehen und… …Steuerbürger? Denkbar wäre hier z. B. die Höhe der Strafen als Obergrenze für den vom Steuerpflichtigen maximal zu tragenden Aufwand heranzuziehen. Ob dies… …rechtlichen Rahmenbedingungen in § 1 Abs. 2 GAufzV und warum wird hier nicht eine abschließende oder zumindest beispielhafte Liste vorgelegt? Da nach geltendem… …ihrem Stammhaus ein Ladenlokal, um hier den Vertrieb einer neuen Produktpalette der F-SA durchzuführen. Dieses befindet sich in einem Wohn- und… …Weise, weil hier eine Pflicht zur zeitnahen Dokumentation besteht. Dies fehlt jedoch – unverändert – in der Rechtsverordnung. Dieses Problem wird durch… …aber mit erheblichen persönlichen Konsequenzen rechnen. Sofern es hier zu Nachteilen für die Betroffenen kommt, etwa weil es zu einer Überreaktion durch…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eJournal-Artikel aus "Die steuerliche Betriebsprüfung" Ausgabe 1/2004

    Gewerbesteuerliche Hinzurechnung aktivierter Bauzeitzinsen als Dauerschuldentgelte – Zugleich Anmerkungen zu dem BFH-Urteil I R 19/02 v. 30.4.2003 – Teil II –

    Dipl.-Finanzwirt Roland Köhler
    …hier nicht näher eingegangen werden. Als problematisch wird bei diesem Verfahren die direkte Aktivierung dieser Aufwandsarten ohne Berührung der GuV… …die Grundsätze der Aktivierung von Herstellungskosten, soweit hier bedeutsam, eingegangen werden. Beispiel 5: Eine Bauunternehmung errichtet für eigene… …. Auch hier gilt, dass Zinserträge nicht mit Zinsaufwendungen verrechnet werden dürfen. Die Beachtung dieser Rechnungslegungsgrundsätze hat zur Folge, dass… …exakte Zurechnung ist auch hier nicht möglich. – Aufschlüsselung von Gemeinkosten auf Kosten Auch bei der Verteilung von Gemeinkosten auf Kostenträger wird… …gegen den Grundsatz der Klarheit und Übersicht verstoßen (§ 246 Abs. 2 HGB). Die bestehenden Einschränkungen des Verrechnungsverbotes sind hier nicht von… …sachlogisch das zu untersuchende Teilproblem, ob die steuerrechtlichen Normen der §§ 5, 6 EStG durch andere steuerrechtliche Normen, hier des… …entsprechenden gewerbesteuerlichen Bestimmungen. Auch hier gilt, dass sich die Rechtsfolgen, d. h. Ausweis der ungekürzten Zinsaufwendungen in der GuV und… …keine Positionen enthalten sein. Saldierungen sind auch hier nicht zulässig. Jede Buchung setzt eine Gegenbuchung voraus. Die Aktivierung von… …Herstellung von Sachanlagegütern die aktivierten Beträge (hier: Fremdkapitalzinsen) bei den einzelnen Aufwandspositionen gedanklich zu kürzen sind, d. h., dass…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eJournal-Artikel aus "Die steuerliche Betriebsprüfung" Ausgabe 1/2004

    Die Weitergabe von Informationen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (§ 31a AO n. F.)

    Dipl.-Jurist Christian Busse
    …bekämpfen, Verwaltungsakte nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erlassen oder über Leistungen aus öffentlichen Mitteln entscheiden. Hier kommen z. B. die… …dem hier relevanten Bereich bei den dafür zuständigen Behörden gesichert werden kann. Der gegenteiligen Auffassung kann insoweit nicht gefolgt werden21…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eJournal-Artikel aus "Die steuerliche Betriebsprüfung" Ausgabe 1/2004

    Formalrechtliche Aspekte der verdeckten Gewinnausschüttung nach neuem Recht

    Dipl.-Finanzwirt Markus Schlagheck
    …. 10) BFH v. 13.10.1983 I R 11/79, BStBl. 1984 II, 181. 22 Die steuerliche Betriebsprüfung 1/04 Im Hinblick auf die hier zu diskutierende Umqualifizierung…
  • eJournal-Artikel aus "Die steuerliche Betriebsprüfung" Ausgabe 1/2004

    I. Zur Verschmelzung nach § 20 UmwStG 1995 als Anschaffungsvorgang

    Dr. Dietmar Gosch
    …Sacheinlage anders. Hier liege für den Einbringenden eine rechtsgeschäftliche Veräußerung vor. Daraus lasse sich jedoch nichts für den übernehmenden…
◄ zurück 3 4 5 6 7 weiter
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung        Zeitschrift für Corporate Governance        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück