Die steuerliche Betriebsprüfung
 

Zweckbetriebsvoraussetzungen beim Verkauf von Hilfsmitteln

Der Verkauf von Waren ist grundsätzlich eine typische Handelstätigkeit, die nicht die Voraussetzungen eines Zweckbetriebs i. S. von § 68 Nr. 4 AO erfüllt. Der Verkauf von Hilfsmitteln für blinde oder sehbehinderte Menschen über ein Ladengeschäft kann aber ein Zweckbetrieb sein, wenn über eine im Einzelhandel übliche reine Produktberatung hinaus weitere – fürsorgeorientierte – Hilfestellungen gegeben werden

(redaktioneller Orientierungssatz)

BFH, Urteil vom 17.11.2022 – V R 12/20
Vorinstanz: FG Sachsen, Urteil vom 10.04.2019 – 5 K 1472/17

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2023.07.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 7 / 2023
Veröffentlicht: 2023-06-04