Die steuerliche Betriebsprüfung
 

Zum Vorsteuerabzug aus berichtigten Schlussrechnungen

UStG § 12 Abs. 1, § 14 Abs. 6 Nr. 5, § 15 Abs. 1, § 17 Abs. 1, 2 und 7, § 27 Abs. 1, UStDV § 31

Bei einer Schlussrechnung ergibt sich der Vorsteuerabzug aus der ausgewiesenen Umsatzsteuer abzüglich der bereits in den Abschlagsrechnungen enthaltenen Umsatzsteuer. Eine berichtigte Rechnung setzt ein Dokument voraus, das spezifisch und eindeutig auf die berichtigte Rechnung bezogen ist.

(redaktioneller Leitsatz)

BFH-Urteil vom 5. September 2019 – V R 38/17

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2020.03.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 3 / 2020
Veröffentlicht: 2020-03-04