Die steuerliche Betriebsprüfung
 

Steuerfreiheit von Zuschlägen für Bereitschaftsdienste

Die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Bereitschaftsdienste außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit bemisst sich nach dem Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit und nicht nach dem Bereitschaftsdienstentgelt, auch wenn für die zuschlagsbewehrte Tätigkeit kein Anspruch auf Grundlohn besteht.

(redaktioneller Orientierungssatz)

BFH, Urt. v. 11.04.2024 – VI R 1/22
Vorinstanz: FG Niedersachsen, Urt. v. 15.12.2021 – 14 K 268/18

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.08.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 8 / 2024
Veröffentlicht: 2024-08-02