Die steuerliche Betriebsprüfung
 

Steuerausweis in einer Rechnung im Verhältnis zu § 24 Abs. 1 UStG unter Berücksichtigung des UStAE

1. Liegt eine Rechnung mit Steuerausweis vor, ist nicht zu entscheiden, ob die in der Rechnung ausgewiesene Steuer die gesetzlich entstandene Steuer übersteigt, wenn im Übrigen die Voraussetzungen des § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG vorliegen.
2. Die Lieferung von Geräten, die der Unternehmer lediglich für Umsätze nach § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG verwendet hat, unterliegt nicht der Durchschnittssatzbesteuerung (Aufgabe des Senatsurteils vom 10.11.1994 – V R 87/93, BStBl. II 1995, 218 und wie Abschn. 24.2 Abs. 6 Satz 2 UStAE).
3. Entgegen Abschn. 24.2 Abs. 6 Satz 3 UStAE führt es nicht zu einer Verwaltungsvereinfachung, die Lieferung von Gegenständen, die nicht § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG unterliegt, als dieser Vorschrift unterliegend zu behandeln.

(redaktionelle Leitsätze)

BFH, Beschluss vom 17.08.2023 – V R 3/21
Vorinstanz: FG Niedersachsen, Urteil vom 26.07.2019 – 5 K 71/19

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2024.05.09
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ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 5 / 2024
Veröffentlicht: 2024-05-03