Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Ertragsteuerrecht
Ausgewählte Entscheidungen des Bundesfinanzhofs aus den Jahren 2023 und 2024
Eine Außenprüfung ist unabhängig davon zulässig, ob eine Steuer bereits festgesetzt, ob der Steuerbescheid endgültig, vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist. Sie kann zur Ermittlung der Steuerschuld sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach durchgeführt werden. Der gesamte für die Entstehung und Ausgestaltung eines Steueranspruchs erhebliche Sachverhalt kann Prüfungsgegenstand sein. Dies gilt auch, wenn der Steueranspruch möglicherweise verjährt ist oder aus anderen Gründen nicht mehr durchgesetzt werden kann.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2025.01.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-01-13 |