II. Zufluss von Arbeitslohn bei einem Wandlungsrecht zum Bezug von Aktien
1. Gewhrt ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ein Darlehen, das mit einem Wandlungsrecht zum Bezug von Aktien ausgestattet ist, wird ein Zufluss von Arbeitslohn nicht bereits durch die Hingabe des Darlehens begrndet.
2. Im Falle der Ausbung des Wandlungsrechts durch den Arbeitnehmer fliet diesem ein geldwerter Vorteil aus dem Bezug von Aktien zu einem unter dem Kurswert liegenden bernahmepreis grundstzlich erst dann zu, wenn dem Arbeitnehmer durch Erfllung des Anspruchs das wirtschaftliche Eigentum an den Aktien verschafft wird.
3. bertrgt der Arbeitnehmer das Darlehen nebst Wandlungsrecht gegen Entgelt auf einen Dritten, fliet dem Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil im Zeitpunkt der bertragung zu.
4. Der geldwerte Vorteil bemisst sich im Falle der Ausbung des Wandlungsrechts aus der Differenz zwischen dem Brsenpreis der Aktien an dem Tag, an dem der Arbeitnehmer die wirtschaftliche Verfgungsmacht ber die Aktien erlangt, und den Erwerbsaufwendungen.
EStG 8 Abs. 1 und 2, 11 Abs. 1 Satz 1, 19 Abs. 1 Nr. 1
BFH-Urteil vom 23. Juni 2005 VI R 10/03
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2005.09.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2005 |
| Veröffentlicht: | 2005-09-01 |
Seiten 270 - 273