Die steuerliche Betriebsprüfung
 

II. Zufluss von Arbeitslohn bei einem Wandlungsrecht zum Bezug von Aktien

1. Gew�hrt ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ein Darlehen, das mit einem Wandlungsrecht zum Bezug von Aktien ausgestattet ist, wird ein Zufluss von Arbeitslohn nicht bereits durch die Hingabe des Darlehens begr�ndet.

2. Im Falle der Aus�bung des Wandlungsrechts durch den Arbeitnehmer flie�t diesem ein geldwerter Vorteil aus dem Bezug von Aktien zu einem unter dem Kurswert liegenden �bernahmepreis grunds�tzlich erst dann zu, wenn dem Arbeitnehmer durch Erf�llung des Anspruchs das wirtschaftliche Eigentum an den Aktien verschafft wird.

3. �bertr�gt der Arbeitnehmer das Darlehen nebst Wandlungsrecht gegen Entgelt auf einen Dritten, flie�t dem Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil im Zeitpunkt der �bertragung zu.

4. Der geldwerte Vorteil bemisst sich im Falle der Aus�bung des Wandlungsrechts aus der Differenz zwischen dem B�rsenpreis der Aktien an dem Tag, an dem der Arbeitnehmer die wirtschaftliche Verf�gungsmacht �ber die Aktien erlangt, und den Erwerbsaufwendungen.

EStG � 8 Abs. 1 und 2, � 11 Abs. 1 Satz 1, � 19 Abs. 1 Nr. 1

BFH-Urteil vom 23. Juni 2005 VI R 10/03

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2005.09.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 9 / 2005
Veröffentlicht: 2005-09-01

Seiten 270 - 273