Die steuerliche Betriebsprüfung
 

II. Berechnung der Entfernungspauschale bei Hin- und Rückweg an unterschiedlichen Arbeitstagen

Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt arbeitstäglich zwei Wege (einen Hin- und einen Rückweg) ab. Legt ein Arbeitnehmer nur einen Weg zurück, so ist nur die Hälfte der Entfernungspauschale je Entfernungskilometer und Arbeitstag als Werbungskosten zu berücksichtigen.

(redaktioneller Leitsatz)

BFH-Urteil vom 12. Februar 2020 – VI R 42/17
(Vorinstanz FG Münster, Urteil vom 14. Juli 2017 – 6 K 3009/15 E)

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2020.08.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 8 / 2020
Veröffentlicht: 2020-08-04