Die steuerliche Betriebsprüfung
 

I. Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft

Das FG prüft den Inhalt einer erteilten verbindlichen Auskunft nur darauf, ob die gegenwärtige rechtliche Einordnung des – zutreffend erfassten – zur Prüfung gestellten Sachverhalts in sich schlüssig und nicht evident rechtsfehlerhaft ist.

AO § 89 Abs. 2; FGO § 102.

BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 – IX R 11/11

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2012.09.06
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ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 9 / 2012
Veröffentlicht: 2012-08-30