| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2026.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-07-03 |
Der Beitrag untersucht die ertragsteuerlichen Risikofelder bei Kryptowerten aus der Perspektive der Auenprfung und legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Herausforderungen, die Smart Contracts fr die prfungsfeste Sachverhaltsrekonstruktion mit sich bringen.
Im Mai 2026 wurde das Protokoll Ten Thousand Tokens (TTT) verffentlicht. Innerhalb weniger Stunden wurden alle 10.000 NFTs vergeben; das Sekundrmarktvolumen berstieg bereits kurz nach dem Sellout die Marke von 475 ETH (ca. 1,1 Millionen US-Dollar). Der Beitrag Aufsatz analysiert das Protokoll in seinen technischen, konomischen und rechtlichen Dimensionen.
Der Beitrag erlutert die Zweite Verordnung zur nderung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) vom 14.01.2026 in Bezug auf die im Taxi- und Mietwagengewerbe eingesetzten Taxameter und Wegstreckenzhler.
Der Beitrag wirft auf Grundlage des BFH-Urteils vom 26.03.2025 I R 5/24 (I R 99/15) einen Blick auf die Thematik der rckwirkenden Entstrickungsbesteuerung bei der berfhrung von Wirtschaftsgtern aus dem inlndischen Stammhaus in eine auslndische Betriebssttte und einige hiermit im Zusammenhang stehende Fragen.
Die Umsatzsteuer gehrt mit einem Anteil von 31,7% (2024) zu den grten Einnahmequellen der ffentlichen Haushalte. Sie ist Gegenstand fast jeder Auenprfung im Zusammenhang mit Ausgangsund Eingangsleistungen. Dieser Aufsatz behandelt grundstzliche Fragen der Rechnungslegung unter Bercksichtigung der Verwaltungsauffassung und der Rechtsprechung von BFH und EuGH.
Das FG Mnster hat mit Urteil v. 20.01.2026 13 K 2547/24 K, G, F zur Nichtigkeit von ertragsteuerlichen Schtzungsbescheiden entschieden. Der Beitrag beleuchtet die praktischen Einzelheiten.
Der Beitrag schliet an StBp 2026, 196 an und behandelt die von Mitte 2024 bis Ende Juni 2025 verffentlichte Rechtsprechung des BFH zum Verfahrensrecht der Abgabenordnung.
BFH, Urt. v. 13.11.2025 V R 32/24
Vorinstanz: FG Schleswig-Holstein, Urt. v. 14.03.2024 4 K 75/23
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