Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf Liefergegenstände mit verschiedenen Steuersätzen in der Systemgastronomie
Eine Methode zur Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts, die dazu führt, dass auf ein Produkt einer rabattierten Warenzusammenstellung ein anteiliger Verkaufspreis entfällt, der höher ist als der Einzelverkaufspreis, ist nicht sachgerecht.
(redaktioneller Orientierungssatz)
BFH, Urt. v. 22.01.2025 – XI R 19/23
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg, Urt. v. 09.11.2022 – 12 K 3098/19
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2025.11.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-789X |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-11-05 |